Ausbau des Wärmenetzes in Bockenem

 

Im Stadtgebiet Bockenem bestehen Überlegungen zur Erweiterung der bereits seit 2013 in einigen Teilbereichen bestehenden zentralen Wärmeversorgung / Fernwärme. Die Energieerzeugung erfolgt weitestgehend auf Basis erneuerbarer Energiequellen, wie z.B. Biogas, Biomethan und Holzhackschnitzeln. 

 

Betreiber des bestehenden Wärmenetzes sind die Bioenergie Ambergau GmbH & Co. KG sowie die BEA power-plant GmbH & Co. KG, jeweils mit Ihren Betriebseinrichtungen ansässig „Im Nördernfeld 22“ und verschiedenen Produktionsstandorten in der Ortschaft Bockenem. 

 

Seit 2011 werden Wohngebäude, Gewerbe und Industrie erfolgreich mit Fernwärme versorgt. 

 

Die Erweiterung dieser Infrastruktur würde auch in zusätzlichen Anschlussbereichen bei den Wärmekunden eine automatisch betriebene Heizanlage ermöglichen, welche für ein einzelnes Haus technisch nicht möglich ist, und gleichzeitig den hohen Komfort einer automatisierten Wärmelieferung schaffen. Zudem werden durch einen derartigen Anschluss und nachfolgender Wärmelieferung einige gesetzliche Forderungen zur Energieeffizienz der Bestands- oder Neubaugebäude direkt erfüllt und es besteht die berechtigte Hoffnung auf direkte finanzielle Förderung des Anschlussnehmers aufgrund der Umsetzung der Energiestrategie des Gesetz- und Verordnungsgebers im Rahmen der Energiewende für den Anschluss oder Modernisierungsmaßnahmen.

 

Dabei kann grundsätzlich eine ganze Ortschaft angeschlossen werden. In diesem Abfrageschritt geht es vorerst um die Bereiche welche sich direkt an das bestehende Netzgebiet der Betreibergesellschaften anschließen. Weil die Verlegung von Wärmeleitungen mit einigem Aufwand verbunden ist, sollte die Leitungstrasse aber möglichst kurzgehalten werden. 

 

Es sollen also möglichst viele direkt benachbarte Gebäude angeschlossen werden. Der genaue Verlauf der Leitungen ergibt sich daher anhand der Gebäude der Interessierten. Auch die Wärmepreise können erst dann verbindlich vereinbart werden, wenn feststeht, wie viele Häuser angeschlossen werden und welche Leitungen dafür verlegt werden müssen. Auch ist die zur Verfügung stehenden Wärmemenge begrenzt.

 

Eine Anschlusspflicht oder ein Anschlussrecht besteht nicht.