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  1. Wärmenetz allgemein
  2. Betrieb des Wärmenetzes
  3. Kosten für an das Wärmenetz angeschlossene Haushalte
  4. Technik des Wärmenetzes
  5. Bauausführung

 

1. Wärmenetz allgemein 

 

 Können für den Anschluss Arbeiten in Eigenregie durchgeführt werden (z.B. Ausbaggern bis zur benötigten Tiefe auf dem eigenen Grundstück)?

Nach Rücksprache mit der BEA Power-Plant können die Baggerarbeiten nach Vorschrift in Eigenregie durchgeführt werden, jedoch wird hierfür keine Garantie des Unternehmens übernommen.

 Sind neue Heizkörper erforderlich, wenn auf Fernwärme umgestellt wird?

Nein, ein Austausch der Heizkörper ist nicht erforderlich.

 Können Etagenheizungen in einem Mehrfamilienhaus auch angeschlossen werden, wenn nicht alle Wohnungseigentümerinnen und Eigentümer Fernwärme beziehen wollen?

Ja, es ist ein Anschluss einzelner Wohnungen möglich.

 Kann auch ein Anschluss gelegt werden, der aber erst in den kommenden Jahren zum Einsatz kommen wird? Ist eine Montage der gesamten Anlage im Keller erforderlich oder ist der Anschluss ausreichend?

Ein Anschluss ist ohne weitere Montagen im Keller bzw. an der Heizungsanlage möglich, wenn er zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genutzt werden soll.

 Kann die BEA Power-Plant ebenfalls eine Wasser- bzw. Stromversorgung übernehmen?

Praktisch ist erstmal nur die Versorgung mit Fernwärme vorgesehen.

 Kann ein Anschluss vorgenommen werden, wenn es eine gemeinschaftliche Verwaltung eines Mehrfamilienhauses gibt, aber nicht alle Eigentümerinnen und Eigentümer mit dem Anschluss einverstanden sind?

Handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft, sind unter Umständen auch Mischlösungen möglich. Dabei beziehen einigen Wohnungen Wärme über den zentralen Wärmenetzanschluss, wobei andere davon unabhängig weiter dezentral mit Gas heizen. Entscheidend ist hier die Abstimmung der Eigentümerversammlung.

 Muss der Schornsteinfeger die Übergabestation prüfen? 

Nein, eine Überprüfung durch den Schornsteinfeger ist nicht erforderlich.

 Meine Kinder übernehmen das Haus nicht, warum soll ich dann noch in die Fernwärme investieren?

Auch wenn Ihre Kinder das Haus nicht übernehmen wollen und die spätere Verwendung des Hauses noch nicht absehbar ist, stellt es eine erhebliche Wertsteigerung Ihrer Immobilie dar. Diese Wertsertsteigerung zahlt sich bei einem möglichen Verkauf der Immobilie durch Sie auf jeden Fall aus. Dieser Aspekt kommt letztendlich auch Ihren Kindern zugute.

 Kann meine jetzige Heizform paralell zur Fernwärmeleitung erfolgen?

Ja, zur Fernwärmeversorgung kann auch parallel das bisherige Heizverfahren genutzt werden, sofern dies wirtschafltich und gewünscht ist.

 Ich wohne in einem Mehrparteienhaus in einer Eigentumswohnung und habe Interesse an Fernwärme. Das Haus hat aber eine zentrale Wärmeversorgung. Kann ich als Einzelpartei Fernwärme beziehen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Hier ist vertraglich geregelt, wie über Gemeinschaftsanschaffungen (neue Heizung) beraten und beschlossen wird.

 Wenn das Netz liegt, kann ich ja auch später noch angeschlossen werden? Ich warte lieber erstmal ab.

Wir wollen das zumindest nicht gänzlich ausschließen! Ein späterer Anschluss an das Wärmenetz kann allerdings auf keinen Fall garantiert werden. Das geplante Leitungsnetz mit seinen Trassen und Leitungsdurchmessern, wird auf die Grundstücke und die Anzahl bzw. die Bedürfnisse der zum Stichtag zugesagten Interessenten ausgelegt und nicht darüber hinaus! Jede weitere "Eventualität" würde die Investitionskosten massiv in die Höhe treiben. Spätere Erweiterungen und Anschlüsse werden unter Umständen auch nicht mehr wie heute staatlich gefördert, was wiederum stark steigende Kosten in der Zukunft bedeuten würde. Um diese voraussichtilichen Nachteile nicht zu riskieren, sollten Sie sich daher frühzeitig für einen Anschluß an das Wärmenetz entscheiden, um vor allen Dingen in den Genuß des Frühbucher-Rabatts zu kommen. Ein späterer Anschluss ist in jedem Fall sehr viel teurer, als im Zuge der jetzt geplanten Maßnahme.

 Wie verhält es sich mit der Abrechnung bei vermieteten Wohnungen? Welche Kosten des Anschlusses können auf die Mieter umgelegt werden und wie erfolgt die Abrechnung?

Wie bei jeder anderen Heizmethode auch, können alle laufenden Preiskomponenten auf Mieter umgelegt werden. Der Arbeitspreis wird dabei wie bei jeder anderen Heizquelle über die Messzähler an den Heizkörpern sowie den Quadratmetern umgelegt. Die Grund- und Dienstleistungspauschale wird unabhängig von der Größe der Wohnungen auf die Anzahl der Wohneinheiten umgelegt.

 Wie steht es um die Sicherheit der Versorgung und wie groß ist das Risiko, dass das Wärmenetz ausfällt?

Die Anlage für die Wärmeerzeugung ist redundant ausgelegt. D.h., dass im Falle des Ausfalls eines Motors weitere Motoren voneinander unabhängig im Betrieb sind.  Gleiches gilt bei notwendigen Wartungsarbeiten an einem der Motoren. Sollte es bei einem unvorhersehbaren Ereignis zu einem schwerwiegenderem und damit zu einem größeren Ausfall eines oder mehrerer Motoren kommen, wird unser s.g. "Hot-Mobil" in Betrieb gesetzt. Diese Notstation wird unabhängig von der der Biogasanlage mit Erdgas versorgt  und ermöglicht den weiteren Betrieb des Wärmenetzes, wenn auch gegebenenfalls mit geringerer Leistung. 
Das "Hot-Mobil" tritt noch in einem weiteren Fall als "Spitzenlastheizung" in Erscheinung. Dieser Fall tritt ein, wenn die Motoren für die Wärmeerzeugung bei z.B. sehr tiefen und länger anhaltenden Außentemperaturen nicht alleine ausreichen, genügend Energie für das Wärmenetz zu erzeugen. Als weitere Sicherheit dienen zwei an verschiedenen Standorten befindliche und ausreichend dimensionierte Pufferspeicher.
Einzig ein länger anhaltender und totaler Stromausfall im Versorgungsgebiet würde zu einem zeitlich begrenzten Ausfall führen. In dem Fall würde natürlich auch keine eigene Strom-, Öl- oder Gasheizung mehr funktionieren, da für den Betrieb der Heizungspumpen Strom erforderlich ist.

 Brauche ich noch eine weitere Heizung in meinem Haus?

Grundsätzlich gesagt, Nein. Das Wärmenetz wird so aufgebaut und ausgelegt, dass jedem einzelnen abnehmenden Anschlußnehmer eine Vollversorgung angeboten werden kann. Es übernimmt vollständig die klassische  Arbeit einer z.B. Öl- oder Gasheizung. Demnach ist der Weiterbetrieb bzw. das Bereithalten der alten Heizungsanlage nicht mehr erforderlich. Ihre bestehende Heizungsanlage kann ohne Bedenken stillgelegt und abgebaut werden.

 

 

 

2. Betrieb des Wärmenetzes

 

 Muss ich als Wärmeabnehmer zum Betrieb des Wärmenetzes zusätzlich etwas beitragen?

Nein, die BEA Power-Plant GmbH & Co. KG ist Vollversorger des Wärmenetzes. Lediglich zu  Wartungsarbeiten an der Wärmeübergabestation oder zur Ablesung des Wärmemengenzählers ist der Zutritt zur Liegenschaft den Mitarbeitern der BEA Power-Plant GmbH & Co. KG zu gewähren.

 Wer kümmert sich um die Instandhaltung des Wärmenetzes?

Wie zuvor bereits beschrieben, ist die BEA Power-Plant GmbH & Co. KG als Vollversorger des Wärmenetzes auch für die Wartung und Instandhaltung aller Komponenten, bis hin zu Ihrer Wärmeübergabestation, zuständig.

 Wie erfolgt das Ablesen und die Abrechnung des Wärmeverbrauchs?

Jede Wärmeübergabestation ist mit einem geeichten Zähler ausgestattet, der einmal jährlich von Mitarbeitern der BEA Power-Plant GmbH & Co. KG abgelesen wird und die Grundlage für die Abrechnung des Jahresverbrauchs darstellt. Alternative Mitteilungsmöglichkeiten sind dabei auch nicht ausgeschlossen.

 

 

 

3. Kosten für an das Wärmenetz angeschlossene Haushalte

 

 Wie hoch sind die Umbaukosten in meinen Haus?

Die Übergabestation wird von der BEA Power-Plant GmbH & Co. KG bei Ihnen im Haus installiert und an das Wärmenetz angeschlossen. Die Kosten richten sich dabei an der Größe des von Ihnen benötigten Hausanschlusses gemäß Wärmeliefervertrag und sind mit dem Anschlußpreis vergütet. Alle Umbaumaßnahmen hinter der Übergabestation, die Sie durchführen möchten, müssen von Ihnen getragen werden und liegen (ohne Förderung) geschätzt bei ca. 1.000 - 2.000 €, sofern lediglich eine einfache Verbindung zur bestehenden Technik in Ihrem Haus hergestellt werden soll.  Soll zusätzlich beispielsweise ein Pufferspeicher oder ein Hygienespeicher für die gleichzeitige Trinkwasseraufbereitung nachgerüstet werden, steigen diese Kosten entsprechend in einen zumeist mittleren vierstelligen Bereich. Für ein verbindliches Kostenangebot wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Heizungsfachmann Ihres Vertrauens.
Hinweise kann auch der Energieberater geben. Diesen haben Sie sowieso als erstes zu beauftragen, um die Regularien der Förderung einzuhalten.

 Wie setzen sich die Heizkosten für einen Haushalt, der an das Wärmenetz angeschlossen ist, zusammen?

Die Kosten für die gelieferte Fern- bzw. Nahwärme setzen sich aus den drei Komponenten Grundpreis, dem Dienstleistungsentgeld und dem eigentlichen Arbeitspreis zusammen. Die Ablesung des bei Ihnen verbauten Wärmemengenzählers geschieht einmal jährlich, um den tatsächlich angefallenen Wärmeverbrauch in KWh für die Jahresabrechnung zu erfassen.

 

Die nachfolgende Grafik erläutert Ihnen noch einmal ausführlich alle einzelnen Kostenarten. 

 

Grundpreis:

Der jährliche Grundpreis beinhaltet die Kosten für die Wärmebereitstellung und der eingebrachten Infrastruktur, deren Aufrechterhaltung und Wartung sowie Verwaltungskosten und Mess- und Abrechnungskosten. Der Grundpreis beträgt 30,- € / KW Anschlussleistung.

 

 

*) Die Höhe der USt wird ab dem 01.04.2024 voraussichtlich 19% betragen. 

 An welche Referenzen/Indizes wird der Preis gekoppelt um langfristigen Preisanpassungen gerecht zu werden?

Etwaig notwendige Preisanpassungen werden anhand der nachfolgen, ausführlich aufgeführten Preisgleitsklauseln vorgenommen. Diese sind auch Bestandteil des Wärmeliefervertrages:

 

 

Anlage 2a: Preisanpassungsklausel Grund- und Arbeitspreis

 

Der Grundpreis WG sowie der Arbeitspreis WA gemäߧ 6 Abs. 2 und § 6 Abs. 3 des Vertrags wird nach nachstehender Formel jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres angepasst. Die Preisanpassung erfolgt in der Form, dass zur Abbildung der Gestehungskosten der Wärme die durchschnittliche Preisentwicklung für pflanzliche Erzeugung (zu 20%), für Erdgas (zu 25%) und fürStrom (zu 5%) abgebildet werden, weil sie in etwa denjenigen Kostenquoten entsprechen, die für die Erzeugung der Wärme benötigt werden (Biomasseanlageund KWK-Anlage). Zur Abbildung der Preisentwicklung am Wärmemarkt wird die durchschnittliche Preisentwicklung des Fernwärmeindex zu 30% herangezogen, zu 15% die Preisentwicklung für Erdgas und zu 5% die Preisentwicklung für Strom. Diejenigen Preiskomponenten, die sowohl auf Seiten der Gestehungskosten als auch für denWärmemarkt relevant sind, wurden hinsichtlich ihrer jeweiligen Prozentsätze zusammenaddiert

 

WA= WA0 x (0,2(Pfl/Pfl0) + 0,4(Gas/Gas0) + 0,3(FW/FW0) + 0,1(Str/Str0))

WG= WG0 x (0,2(Pfl/Pfl0) + 0,4(Gas/Gas0) + 0,3(FW/FW0) + 0,1(Str/Str0))

 

Erläuterung:

  • WA = Der jeweilige neue Wärmearbeitspreis des laufenden Abrechnungsjahres
  • WG = Der jeweilige neue Grundpreis des laufenden Abrechnungsjahres
  • WA0 = Der errechnete Wärmearbeitspreis des Zeitraums vor der letzten Preisanpassung. Bei der erstmaligen Preisanpassung der Preis gemäß § 6 Abs. 3 diesesVertrags.
  • WG0 = Der errechnete Grundpreis des Zeitraums vor der letzten Preisanpassung. Beider erstmaligen Preisanpassung der Preis gemäß § 6 Abs. 2 dieses Vertrags.
  • Pfl = Preis für pflanzliche Erzeugung in dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • Pfl0 = Preis für pflanzliche Erzeugung im Vorvorjahr der Preisanpassung
  • Gas = Preis fürErdgasin dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • Gas0 = Preis fürErdgasim Vorvorjahr der Preisanpassung
  • FW = Preis für Fernwärme in dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • FW0 = Preis für Fernwärme im Vorvorjahr der Preisanpassung
  • Str = Preis fürStromin dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • Str0 = Preis fürStromim Vorvorjahr der Preisanpassung 

Zur Erläuterung als Beispiel: Für die Festsetzung des Wärmepreises des gesamten Abrechnungsjahres 2027 sind die Indices des Jahres 2026 ins Verhältnis zu den Indices des Jahres 2025 zu setzen.

 

Anlage 2b: Preisanpassungsklausel Dienstleistungsentgeld

 

Das Dienstleistungsentgelt WD gemäß § 6 Abs. 4 des Vertrags wird nach nachstehender Formel jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres angepasst. Die Preisanpassung erfolgt in der Form, dass die Indizes des Statistischen Bundesamts für Kosten für Messeinrichtungen und Wärmetauscher, sowie Personalkosten (sowohl für Landwirtschaft als auch Energiewirtschaft) und entsprechende Kraftstoffkosten zu jeweils 10% angesetzt werden. Zur Preisstabilität dient eine 50-prozentige Konstante

 

WD= WD0x (0,5+ 0,1(Mess/Mess0) + 0,1(WT/WT0) + 0,1(LLW/LLW0)+0,1(LE/ LE0)+0,1(KrSt/KrSt0))

 

Erläuterung:

 

  • WD = Das jeweilige neue Dienstleistungsentgelt des laufenden Abrechnungsjahres
  • WD0 = Das errechnete Dienstleistungsentgelt des Zeitraums vor der letzten Preisanpassung. Bei der erstmaligen Preisanpassung der Preis gemäß § 6 Abs.4 dieses Vertrags.
  • Mess = Index für Messgeräte in dem letzten Kalenderjahr vor der  Preisanpassung
  • Mess0 = Index für Messgeräte im Vorvorjahr der Preisanpassung
  • WT = Index für Wärmetauscher in dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • WT0 = Index für Wärmetauscher im Vorvorjahr der Preisanpassung
  • LLW = Lohnindex für Land-und Forstwirtschaft in dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • LLW0 = Lohnindex für Land-und Forstwirtschaft im Vorvorjahr der Preisanpassung
  • LE = Lohnindex für Energieversorgung in dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • LE0 = Lohnindex für Energieversorgung im Vorvorjahr der Preisanpassung
  • KrSt = Index für Dieselkraftstoff in dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • KrSt0 = Index für Dieselkraftstoff im Vorvorjahr der Preisanpassung

 

 Ist die Versorgung durch das Wärmenetz günstiger als meine alte Öl- oder Gasheizung?

Im direkten Vergleich zu klassischen Heizmethoden schneidet der Einsatz von Fernwärme gut bis sehr gut ab. Die nachstehende Tabelle gibt Ihnen einen guten Überblick zu den Kosten einzelner Heizungsarten. Diese Übersicht wurde von C.A.R.M.E.N. e.V., das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk, erstellt.
Klar ist, dass ein Vergleich nur zwischen Neuanlagen stattfinden kann. Auch Ihre alte Öl- oder Gasheizung muss nach absehbarer Zeit neu angeschafft werden. Die Anschaffung von neuen Heizanlagen entfällt beim Fernwärmeanschluß dauerhaft!

 

(Zum vergrößern bitte anklicken)

 

 

 

 

4. Technik des Wärmenetzes

 

 Wie werden die Leitungen verlegt? 

Der zum Betrtieb des Wärmenetzes benötigte Rohrleitungsbau macht es erforderlich, dass entlang der geplanten Trassenführung Straßen, Gehwege und auch Abschnitte durch Grünanlagen oder Gärten mit Baugeräten geöffnet werden müssen. Nach dem Verlegen der Leitungen wird der Ausgangszustand wiederhergestellt. In Teilbereichen kann voraussichtlich auch im sogenannten "Bodenverdrängungsverfahren" (das s.g. Durchschießen von Leitungen) gearbeitet werden, wobei dann keine sichtbaren Oberflächenarbeiten erforderlich wären. Die Entscheidung, welches Verfahren wie und wo zur Anwendung kommt, trifft das mit der Verlegung beauftragte und verantwortliche Tiefbauunternehmen. Der Rohleitungsbau in Ihrem Haus erfolgt grundsätzlich Aufputz bis zum Standort der zu installierenden Wärmeübergabestation.

 Kann es zu Konflikten mit bestehenden Leitungen (z. B. Strom, Wasser, Glasfaser, o.ä.) kommen?

Auf Ihrem Grundstück vorhandene Leitungen werden bereits im Vorfeld planerisch erfasst und hier sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Sollte es dennoch beim Bau zu Beschädigungen an bestehenden Leitungen kommen, werden diese schnellstmöglich und vollständig beseitigt.

 Wie kommt das Wärmenetz in mein Haus und was muss in meinem Haus umgebaut werden?

Zu allererst wird die Wärmeleitung (ein isoliertes Doppelrohr aus Vor- und Rücklauf) in Ihr Gebäude gelegt. Die Wärmeleitung wird dabei auf dem kürzest möglichen Weg von der Haupt- oder Nebentrasse über Ihr Grundstück bis ins Gebäude verlegt und der s.g. Hausanschluss wird installiert. In unmittelbarer Nähe  zum Hausanschluß wird die eigentliche Wärmeübergabestation angebracht. Der gesamte Platzbedarf hierfür beträgt grob gerechnet gerade einmal ca. 1 x 1,5 m.
Von der Wärmeübergabestation erfolgt im letzten Schritt der Anschluss an das bestehende Heizungsnetz und die Warmwasserbereitung. Die vorhandene Heizungsanlage (z.B. Öl- oder Gasheizung) wird grundsätzlich nicht mehr benötigt!
Unter Umständen ist ein Pufferspeicher für die Warmwasserbereitung sinnvoll. 
Die Kosten für den Anschluss an das bestehende Heizungsnetz sowie zusätzlich benötigte Infrastruktur ab der Wärmeübergabestation trägt der Hauseigentümer und müssen individuell ermittelt werden. Hierbei ist Ihnen Ihr Heizungsinstallateur oder der Energieberater gerne behilflich.

 

Einige mögliche Installationsvarianten sind nachstehend für Sie aufgeführt: Sie dienen lediglich als Beispiel und können individuell von der bestehenden Situation abweichen. (Zum vergrößern bitte anklicken)

 

Anschlusssituation I Anschlusssituation II Anschlusssituation III
 Bis wohin geht das Wärmenetz und wo fängt mein Hausnetz an?

Grundsätzlich gilt: Das Wärmenetz der BEA Power-Plant GmbH & Co. KG endet bei der Wärmeübergabestation des betreffenden Hausanschlusses. Alle danach beginnenden Installationen sind dem Hausnetz zuzuordnen und bleiben im Besitz und Verantwortungsbereich des Hauseigentümers.

 Kann ich zumindest Teile/Komponenten meiner alten Heizung weiternutzen?

Ja, das hausinterne Heizungsnetzwerk und die Warmwasserbereitung kann weitergenutzt werden. Bei Bedarf ist ggf. ein Hygienespeicher für die Warmwasserbereitung nachzurüsten. Die Notwendigkeit hierfür ist individuell mit Ihrem Heizungsmonteur zu klären.

 Kann ich eine bestehende Solarthermie-Anlage oder Öfen, die heute in meine Heizungsanlage integriert sind, weiterhin nutzen?

Ja, die Weiternutzung ist uneingeschränkt möglich.

 In meinem Haus sind Nachtspeicheröfen aufgestellt. Können diese integriert werden?

Leider nein. Nachspeicheröfen sind nicht in das Wärmenetz integrierbar.

 

 

 

5. Bauausführung

 

 Wer ist für die Bauausführung zuständig?

Das gesamte Wärmenetzprojekt und die für die Umsetzung benötigten Gewerke werden an spezielle Fachbetriebe aus dem Bereich Wärmenetzbau ausgeschrieben. Der Startschuß hierfür fällt zu dem Zeitpunkt wenn feststeht, wie viele Hauseigentümer/Liegenschaften sich an das Wärmenetz anschließen möchten und die für den wirtschaftlichen Betrieb erforderliche Anzahl an Anschlüssen erreicht ist.

 Wer plant das Projekt technisch und im Zeitablauf?

Für die Begleitung des Projektes in Hinblick auf Bauüberwachung (Technik, Kosten, Zeitablauf) wird ein Planungsbüro beauftragt, dass eng mit der BEA Power Plant GmbH & Co. KG zusammenarbeiten soll.

 Welche Gewerke werden für das Projekt benötigt?

Die einzelnen Gewerke setzen sich aus Planung, Tiefbau, Leitungsbau, Heizungsbau und Elektrik zusammen.

 Wann soll mit den Bauarbeiten begonnen werden?

Zum jetzigen Zeitpunkt (12-2023) ist der Baubeginn der Haupttrassen für den Herbst 2024 geplant.

 Wann soll das Netz in Betrieb gehen?

Aus planerischer Sicht ist die Fertigstellung des Wärmenetzes und der Beginn der Wärmelieferung an die angeschlossenen Liegenschaften für die Heizperiode 2025/2026 geplant.