Zahlen - Daten - Fakten    zu einem Anschluss an der Fernwärmenetz Bockenem. (Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.)

 

 Zeitlicher Ablauf
  • Öffentliche Erstinformation am 11.05.2023, Bereitstellung von Informationen,  Abfrage des konkreten Interesses

  • Informationsveranstaltung für die Eigentümer im Abfragegebiet und Interessensbekundung

  • Auswertung des Fragebogens und Ergebnisbericht (Sommer 2023) und Entscheidung über weitere Planungen  

  • Ab 90 positiven Rückmeldungen geht es auf jeden Fall weiter - und es geht weiter!  

  • Technische und kaufmännische Vorplanung des Projektes  

  • 2. Informationsveranstaltung für die Eigentümer/Mieter im Abfragegebiet am 12.12.2023

  • Annahme des Angebots durch die Kunden/Hauseigentümer durch Abschluss der erforderlichen Wärmelieferverträge bis zum 28.02.2024

  • Stichtag für einen vergünstigten Anschluss: 28.02.2024

  • Entscheidung über Realisierung

  • Erfolgreicher Abschluss der notwendigen Vereinbarungen für Finanzierung,- Bau,- Kauf,- von Materialien, Geräten, Baustoffen und Kapital für Wärmeerzeuger und Wärmenetz, welche den wirtschaftlichen Betrieb der Maßnahme zulassen 
  • Erfolgreicher Erlangung der notwendigen Genehmigungen mit leistbaren Auflagen, sowie Abschluss der Grundstücks-, Wege- und Trassenvereinbarungen mit den Grundstückseigentümern welche den wirtschaftlichen Betrieb der Maßnahme zulassen 

  • Baubeginn Netz Herbst 2024

  • Beginn Wärmelieferung in der Heizsaison 2025/2026

 

 Wie gehe ich zum Anschluss an das Fernwärmenetz am besten vor?

 

Zum vergrößern bitte auf das Bild klicken.

 

Wenn Ihnen die Daten zur Anschlussgröße vorliegen, können Sie unter dem nächsten Punkt ein unverbindliches, vorläufiges Wärmeangebot anfordern.

 Wärmeangebot anfordern

Wenn Sie vorab ein unverbindliches Wärmeangebot zu einem Anschluss an das Fernwärmenetz-Bockenem haben möchten, tragen Sie bitte einfach die nachstehend benötigten Daten ein. Wir senden Ihnen das Angebot umgehend per E-Mail oder per Post zu. 

 

 

Ausfüllhilfe:

  1. Anschlussleistung in KW
    Hier kann als erster Anhaltspunkt die Leistung der zur Zeit verbauten Heizungsanlage sein. 
    Bitte bedenken Sie, dass verbaute Heizkessel (gilt gerade auch bei älteren Modellen) die Heizleistung oftmals zu groß ist. Besser ist es, vorab eine Wärmebedarfsanalyse durch einen qualifizierten Heizungs-Fachbetrieb oder einem Energieberater vornehmen zu lassen. 
     
  2. Voraussichtlicher Wärmebedarf in KWh/Jahr
    Den voraussichtlichen, jährlichen Wärmebedarf in KWh entnehmen Sie einfach -sofern vorhanden- Ihrer bisherigen Jahresabrechnung Ihres Vermieters oder Wärmelieferanten. Sofern Sie Brennstoffe selbst einkaufen, können Sie alternativ auch den bisherigen Verbrauch an Öl oder Gas eintragen. In beiden Fällen sollten Sie möglichst einen durchschnittlichen Verbrauch, z.B. der letzten 2-3 Jahre ermitteln.

 

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Ich bitte um Übersendung des Angebotes per: *
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Datennutzung *

 Diese Inhalte auch an mich senden.



Bitte ausfüllen (Pflichtfeld) *

 Wärmeliefervertrag der BEA Power-Plant GmbH & Co. KG

Der Wärmeliefervertrag der BEA-Power-Plant GmbH & Co. KG ist aktuell nicht verfügbar. Gründe hierfür sind die Verlängerung der vergünstigten Anschlussfrist auf den 31.05.2024, sowie die geänderten Rahmenbedingen hinsichtlich der neuen Förderrichtlinie über die KfW. Demzufolge wird der Vertrag an die neuen Gegebenheiten zur Zeit angepasst und nach Fertigstellung hier wieder zur Verfügung gestellt. Wir bitten um Verständnis.

 

 

 Wärmeliefervertrag abschließen / Dateneingabe

Für den Abschluss eines Wärmeliefervertrages mit der BEA Power-Plant GmbH & Co. KG klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link und tragen die im sich öffnenden Formular benötigten Daten sorgfältig ein. Nach Absendung und Erhalt Ihrer Nachricht erstellen wir Ihnen den Vertrag, mit den von Ihnen gewünschten Leistungsdaten und senden Ihnen diesen im Anschluß per Post zu. Sobald Sie den Vertrag unterzeichnet haben senden Sie ihn bitte an uns zurück. Bitte denken Sie auch daran, die zwingend benötigte "Anlage 1: vorläufiger Lageplan" mitzusenden. Für die Ausfüllung benötigen Sie zwingend folgende Daten:

  1. Gewünschte Anschlußleistung in KW
  2. Voraussichtlicher Wärmebedarf in KWh/Jahr
  3. Ihre Bankverbindung
  4. Ihre Daten aus dem Liegenschaftsregister für das anzuschließende Gebäude

 

< Daten online eintragen >

 Anschlusskosten

Anschlusskostenbeiträge für einen Neuanschluss an das Fernwärmenetz Bockenem:

 

Für Frühentscheider:

Voraussetzung hierfür ist der verbindliche Abschluss eines Wärmeliefervertrages bis einschließlich des Stichtages 28.02.2024

 

Anschlussleistung Grundpreis (Netto) zzgl. USt (19%) Gesamt (Brutto)
       
bis 15 KW 4.500,- € 855,- € 5.355,- €
16 - 25 KW zzgl. 250,- € / KW 47,50 € / KW 297,50 € / KW
26 - 70 KW zzgl. 150,- € / KW 25,50 € / KW 178,50 € / KW

 

Ihr Preisvorteil beträgt somit gegenüber dem regulären Neuanschluss 50 %. Schnell sein lohnt sich! 

 

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Anschlusskostenbeitrag*) für einen Neuanschluss an das Fernwärmenetz Bockenem NACH dem 28.02.2024, jedoch innerhalb der Planungsphase und VOR dem Baubeginn des Wärmenetzes (Der Baubeginn ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt).

 

Die Anschlusskosten erhöhen sich um 50 %, gegenüber den oben genannten Preisen.

 

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Anschlusskostenbeitrag*) für einen Neuanschluss an das Fernwärmenetz Bockenem NACH dem Baubeginn des Wärmenetzes (Der Baubeginn ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt).

 

Die Anschlusskosten erhöhen sich um 100 %, gegenüber den oben genannten Preisen.

 

*) In Abhängigkeit der gewählten bzw. gewünschten Anschlussleistung.

 Tarife

Der Abnehmer zahlt für sämtliche bezogenen und gemessenen Wärmemengen dem Lieferanten einen Wärmepreis. Dieser setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis, sowie einem Dienstleistungsentgelt zusammen und beträgt wie folgt (Stand: 12/2023):

 

Grundpreis:

Der jährliche Grundpreis beinhaltet die Kosten für die Wärmebereitstellung und der eingebrachten Infrastruktur, deren Aufrechterhaltung und Wartung sowie Verwaltungskosten und Mess- und Abrechnungskosten. Der Grundpreis beträgt 30,- € / KW Anschlussleistung.

 

Anschlussleistung Grundpreis (Netto)
30,- € / KW / Jahr
zzgl. 19 % USt. Gesamt / Jahr:
bis 15 KW 450,- € / Jahr 85,50 € 535,50 € / Jahr
 zzgl. ab 16 KW 30,- € / KW / Jahr 5,70 € 35,70 € / KW / Jahr

 

Arbeitspreis:

Der Arbeitspreis ergibt sich für jede am Wärmemengenzähler erfasste Kilowattstunde. Diese beträgt:

 

Arbeitspreis Netto zzgl. 19 % USt. Gesamt / KWh
Arbeitspreis / KWh 12,650 Cent 2,403 Cent 15,0535 Cent

 

Dienstleistungsentgeld:

Das jährliche Dienstleistungsentgelt beinhaltet die Kosten für die Überwachung und Wartung der Übergabestation, Messstellenbetrieb, Ablesung und Zählerwartung. Das Dienstleistungsentgeld beträgt 15,- € / KW Anschlussleistung.

 

Anschlussleistung Dienstleistungsentgeld
15,- € / KW (Netto)
zzgl. 19 % USt. Gesamt
bis 15 KW 225,- € / Jahr 42,75 € 267,75 € / Jahr
 zzgl. ab 16 KW 15,- € / KW / Jahr 2,85 € 17,85 € / KW / Jahr

 

Preisanpassungsklauseln:

Der Arbeitspreis sowie der Grundpreis wird nach den Vorgaben der Preisanpassungsklauseln (Wärmeliefervertrag - Anlage 2a) angepasst. Das Dienstleistungsentgelt wird nach den Vorgaben der Preisanpassungsklauseln (Wärmeliefervertrag - Anlage 2b) angepasst. Die genannten Anlagen finden Sie im Wärmeliefervertrag. Siehe nächster Punkt.

 Preisgleitklauseln - Erklärung

Anlage 2a: Preisanpassungsklausel Grund- und Arbeitspreis

 

Der Grundpreis WG sowie der Arbeitspreis WA gemäߧ 6 Abs. 2 und § 6 Abs. 3 des Vertrags wird nach nachstehender Formel jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres angepasst. Die Preisanpassung erfolgt in der Form, dass zur Abbildung der Gestehungskosten der Wärme die durchschnittliche Preisentwicklung für pflanzliche Erzeugung (zu 20%), für Erdgas (zu 25%) und fürStrom (zu 5%) abgebildet werden, weil sie in etwa denjenigen Kostenquoten entsprechen, die für die Erzeugung der Wärme benötigt werden (Biomasseanlageund KWK-Anlage). Zur Abbildung der Preisentwicklung am Wärmemarkt wird die durchschnittliche Preisentwicklung des Fernwärmeindex zu 30% herangezogen, zu 15% die Preisentwicklung für Erdgas und zu 5% die Preisentwicklung für Strom. Diejenigen Preiskomponenten, die sowohl auf Seiten der Gestehungskosten als auch für den Wärmemarkt relevant sind, wurden hinsichtlich ihrer jeweiligen Prozentsätze zusammenaddiert

 

WA= WA0 x (0,2(Pfl/Pfl0) + 0,4(Gas/Gas0) + 0,3(FW/FW0) + 0,1(Str/Str0))

WG= WG0 x (0,2(Pfl/Pfl0) + 0,4(Gas/Gas0) + 0,3(FW/FW0) + 0,1(Str/Str0))

 

Erläuterung:

  • WA = Der jeweilige neue Wärmearbeitspreis des laufenden Abrechnungsjahres
  • WG = Der jeweilige neue Grundpreis des laufenden Abrechnungsjahres
  • WA0 = Der errechnete Wärmearbeitspreis des Zeitraums vor der letzten Preisanpassung. Bei der erstmaligen Preisanpassung der Preis gemäß § 6 Abs. 3 diesesVertrags.
  • WG0 = Der errechnete Grundpreis des Zeitraums vor der letzten Preisanpassung. Beider erstmaligen Preisanpassung der Preis gemäß § 6 Abs. 2 dieses Vertrags.
  • Pfl = Preis für pflanzliche Erzeugung in dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • Pfl0 = Preis für pflanzliche Erzeugung im Vorvorjahr der Preisanpassung
  • Gas = Preis für Erdgas in dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • Gas0 = Preis für Erdgas im Vorvorjahr der Preisanpassung
  • FW = Preis für Fernwärme in dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • FW0 = Preis für Fernwärme im Vorvorjahr der Preisanpassung 
  • Str = Preis für Strom in dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • Str0 = Preis für Strom im Vorvorjahr der Preisanpassung 

 

Zur Erläuterung als Beispiel: Für die Festsetzung des Wärmepreises des gesamten Abrechnungsjahres 2027 sind die Indices des Jahres 2026 ins Verhältnis zu den Indices des Jahres 2025 zu setzen.

 

 

Anlage 2b: Preisanpassungsklausel Dienstleistungsentgeld

 

Das Dienstleistungsentgelt WD gemäß § 6 Abs. 4 des Vertrags wird nach nachstehender Formel jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres angepasst. Die Preisanpassung erfolgt in der Form, dass die Indizes des Statistischen Bundesamts für Kosten für Messeinrichtungen und Wärmetauscher, sowie Personalkosten (sowohl für Landwirtschaft als auch Energiewirtschaft) und entsprechende Kraftstoffkosten zu jeweils 10% angesetzt werden. Zur Preisstabilität dient eine 50-prozentige Konstante

 

WD= WD0x (0,5+ 0,1(Mess/Mess0) + 0,1(WT/WT0) + 0,1(LLW/LLW0)+0,1(LE/ LE0)+0,1(KrSt/KrSt0))

 

Erläuterung:

 

  • WD = Das jeweilige neue Dienstleistungsentgelt des laufenden Abrechnungsjahres
  • WD0 = Das errechnete Dienstleistungsentgelt des Zeitraums vor der letzten Preisanpassung. Bei der erstmaligen Preisanpassung der Preis gemäß § 6 Abs.4 dieses Vertrags.
  • Mess = Index für Messgeräte in dem letzten Kalenderjahr vor der  Preisanpassung
  • Mess0 = Index für Messgeräte im Vorvorjahr der Preisanpassung
  • WT = Index für Wärmetauscher in dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • WT0 = Index für Wärmetauscher im Vorvorjahr der Preisanpassung
  • LLW = Lohnindex für Land-und Forstwirtschaft in dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • LLW0 = Lohnindex für Land-und Forstwirtschaft im Vorvorjahr der Preisanpassung
  • LE = Lohnindex für Energieversorgung in dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • LE0 = Lohnindex für Energieversorgung im Vorvorjahr der Preisanpassung
  • KrSt = Index für Dieselkraftstoff in dem letzten Kalenderjahr vor der Preisanpassung
  • KrSt0 = Index für Dieselkraftstoff im Vorvorjahr der Preisanpassung
 Info-Büro Fernwärmenetz Bockenem

Ab Donnerstag, dem 14.12.2023 haben Sie die Möglichkeit sich in unserem Info-Büro im "Haus der Vereine" , Am Papenberg 1 in Bockenem (EG Raum 2) zum Thema Fernwärmenetz zu informieren. 

 

Zusätzlich freuen wir uns, dass ab dem 11.01.2024, jeweils Donnerstags auch der Energieberater Yannick Eichmann während der genannten Zeit ebenfalls vor Ort sein wird. Er beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zum Thema Energieberatung und Förderung bei einem Fernwärmeanschluss.

 

Öffnungszeiten:

dienstags und donnerstags jeweils von 17 - 19 Uhr. Um Ihnen eine bestmögliche Unterstützung geben zu können und um eventuelle Wartezeiten zu minimieren, ist eine Terminvereinbarung von Vorteil. 

 

Ihr Ansprechpartner:

Herr Thorsten Grannas: Telefon  0151 519 06 286

 Wärmekostenvergleich Heizsysteme C.A.R.M.E.N. e.V

Weitergehende, interessante Informationen aus den Bereichen Erneuerbare Energien, Nachwachsende Rohstoffe und nachhaltige Ressourcennutzung finden Sie bei:

 

C.A.R.M.E.N. e.V., das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk https://www.carmen-ev.de/

 

Eine PDF-Datei: 

"Entscheidungskriterien für ein neues Heizsystem – mehr als ein Heizkostenvergleich" finden Sie < HIER >

 

Auszug "Beispielhafter Heiskostenvergleich - Heizungsmodernisierung Einfamilienhaus". Zum vergrößern als PDF bitte anklicken.

 

 Förderung von Energieeffizienz - Energieberatung - Anschriften

Bei einer geplanten Umbaumaßnahme Ihrer Heizungsanlage, wie in diesem Fall der Anschluss an das Fern- bzw. Nahwärmenetz der BEA Power-Plant GmbH & Co. KG Bockenem, werden Sie sicherlich auch über den Punkt "finanzielle Förderung" nachdenken.

 

Dir finanzielle Förderung Ihres Anschlusses an ein Fernwärmenetz wird seit Beginn des Jahres nicht mehr über die "BAFA", sondern über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, vorgenommen. Unter dem nachstehenden Link können Sie alles Wichtige über die Vorgehensweise nachlesen:

 

https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_792128.html

 

5 Schritte zur Heizungsförderung 2024

 

 


 

Laut Aussage des Gebäudeenergieberaters Yannick Eichmann aus Elze gelten für Sie folgende Fakten:

  • Anträge für das neue Förderprogramm können ab dem 1. Januar 2024 gestellt werden.
  • Die Antragstellung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Beauftragung eines Energieberaters.
  • Bis zu 70% Förderung der Investition für den erstmaligen Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich.

 

PDF-Datei zum Download:

- Ablaufplan zu einer erfolgreichen Antragstellung.

 

 

Gerne steht Ihnen Herr Yannick Eichmann telefonisch oder persönlich bei Fragen zur Verfügung.

 

www.energieberatung-eichmann.de

 

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Ein weiterer Ansprechpartner in Sachen Energieberatung ist das Energie-Beratungs-Zentrum Hildesheim GmbH, als unabhängiger Energieberater für Hildesheim und die Region. 

 

https://ebz-hildesheim.de/

 

Darüberhinaus wird Ihnen auch ihr persönlicher Heizungs-Installationsbetrieb nützliche Anregungen und Tipps geben können.